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AGB

Allgemeine Geschäftsbedinungen: Pentalink Consulting GmbH

INHALT

  1. Allgemeines

  2. Vertragspartner / Anbieterkennzeichnung

  3. Vertragsabschluss

  4. Pflichten des Kunden

  5. Pflichten von pentalink consulting

  6. Zahlungsbedingungen

  7. Zahlungsarten

  8. Zahlungsverzug

  9. Vertragsdauer und Kündigung

  10. Speicherung des Vertrages

  11. Provisionsansprüche

  12. Geheimhaltung und Vertraulichkeit

  13. Urheberrechte und Nutzungsrechte

  14. KI-Einsatz und Unterstützung

  15. Haftung

  16. Widerrufsbelehrung

  17. Datenschutz

1. ALLGEMEINES

1.1 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch zukünftige Geschäfte und Leistungen der Pentalink Consulting GmbH, im nachfolgenden pentalink consulting genannt. Sie werden vom Kunden in vollem Umfang akzeptiert.

1.2 Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen und werden auch nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.3 Kunden im Sinne dieser hier dargestellten AGB sind sowohl Unternehmer als auch Verbraucher.

2. VERTRAGSPARTNER / ANBIETERKENNZEICHNUNG

Der Vertragsschluss kommt zustande mit:

Pentalink Consulting GmbH

Kastanienweg 6a

18437 Stralsund

Handelsregister: HRB 22928

Registergericht: Amtsgericht Stralsund

Geschäftsführer: Sascha Lübow-Westendorf

Telefon: +49 (0) 1515 745 2094

E-Mail: info@pentalink.consulting

UStID: DE456286324

3. VERTRAGSABSCHLUSS

3.1 Angebote von pentalink consulting sind grundsätzlich freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden zur Auftragserteilung dar. Erst durch Annahme des Auftrags mittels einer Auftragsbestätigung durch pentalink consulting kommt ein Vertrag zustande.

3.2 Pentalink consulting ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer ausführen zu lassen. Pentalink consulting haftet für die Leistungen von Subunternehmern wie für eigene Leistungen.

3.3 Setzt pentalink consulting Drittanbieter-Software oder externe Dienste ein, werden deren Nutzungsbedingungen Vertragsbestandteil, soweit diese dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht wurden oder branchenüblich sind. Pentalink consulting haftet nicht für Einschränkungen oder Ausfälle durch Drittanbieter, die außerhalb des Einflussbereichs von pentalink consulting liegen.

4. PFLICHTEN DES KUNDEN

4.1 Der Kunde sichert zu, dass die pentalink consulting mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, pentalink consulting jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von pentalink consulting binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dies betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefaxnummer des administrativen und des technischen Ansprechpartners.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, pentalink consulting sofort, aber spätestens noch am gleichen Tag, über von ihm erkennbare Störungen im Zusammenhang mit den Leistungen einschließlich der näheren Umstände ihres Auftretens zu unterrichten. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich, notwendige und zugesicherte Unterstützung, die für die Arbeit benötigt wird, vollständig und ohne schuldhaftes Zögern zu leisten. Insbesondere gilt dies für notwendige Zugänge zu Systemen, Daten, Hardware und Software, die für die Arbeit benötigt werden.

4.4 Kann pentalink consulting vereinbarte Leistungen nicht erbringen, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß §4 trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener Nachfrist nicht nachkommt, ist pentalink consulting berechtigt, die für diesen Zeitraum vorgesehenen Leistungen in Rechnung zu stellen (Annahmeverzug). Dies gilt nicht bei von pentalink consulting zu vertretenden Gründen.

4.5 Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung vor jedem Beginn und während Arbeiten von pentalink consulting durchzuführen. Eine Haftung von pentalink consulting für Datenverlust besteht nicht.

4.6 Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus vorgenannten Punkten berechtigen pentalink consulting zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.

5. PFLICHTEN VON PENTALINK CONSULTING

5.1 Pentalink consulting schuldet die Leistungserbringung durch kompetentes und qualifiziertes Personal.

5.2 Erbringt pentalink consulting ihre Leistungen in vertretbarer Weise nicht vertragsgemäß (Leistungsstörung) und hat der Kunde dies gemäß Ziff. 4.2 rechtzeitig gerügt, ist pentalink consulting berechtigt, die vertragsgemäße Erbringung der geschuldeten Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen. Beruht die Leistungsstörung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der ihr obliegenden Pflichten, kann sich pentalink consulting nicht darauf berufen, dass der Kunde die Leistungsstörung nicht rechtzeitig gemäß Ziff. 4.2 gerügt hat. Pentalink consulting kann die Nachholung verweigern, wenn diese insbesondere aufgrund unverhältnismäßiger Kosten unzumutbar ist.

5.3 Pentalink consulting schuldet keinen Beratungserfolg, insbesondere nicht die Funktionsfähigkeit eines beim Kunden implementierten Systems. Pentalink haftet nicht für Schäden, die durch vom Kunden eingesetzte oder vorgegebene Software oder Dienstleister verursacht werden. Alle Verträge verstehen sich als Dienstverträge im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Eine Abnahme des Kunden ist nicht erforderlich, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

5.4 Soweit Leistungen auf Basis von Meilensteinen vereinbart wurden, sind diese nach Fertigstellung durch den Kunden innerhalb von 10 Werktagen abzunehmen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe konkreter Mängel die Abnahme verweigert. Nach erfolgter Abnahme ist der für den Meilenstein vereinbarte Betrag zur Zahlung fällig.

5.5 Support und Bereitschaften werden von pentalink consulting während der Vertragslaufzeit im vereinbarten Umfang zur Verfügung gestellt. Gibt es keine anderslautenden Vereinbarungen, werden Bereitschaft und Dienstleistungen in den Zeiten von 9:00 – 17:00 Uhr von Montag bis Freitag außerhalb aller deutschen Feiertage bereitgestellt. Reaktionen sind in diesen Zeiten innerhalb von 4 Stunden zu erwarten. Urlaubs- und Ausfallzeiten werden, falls nicht vermeidbar, dem Kunden 2 Wochen vorher bekanntgegeben.

5.6 Die Pflicht zur Erfüllung erstreckt sich für Projekt-, Beratungs- und Interim-Mandate auf die dem Kunden angebotenen Berater. Pentalink consulting bemüht sich, die angebotene Verfügbarkeit sicherzustellen, haftet aber nicht bei Krankheit, Kündigung oder anderen Umständen, die eine Verfügbarkeit des Beraters unmöglich machen. Pentalink consulting versucht Ersatz zu stellen, ist aber nicht dazu verpflichtet.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Die Vergütung der Leistungen von pentalink consulting erfolgt nach abgerechneten und geleisteten Stunden zum vereinbarten Stundensatz. Regelmäßige Arbeiten, Support, Bereitschaften oder Softwarelizenzen werden nach Vereinbarung in monatlichen oder jährlichen Pauschalen abgerechnet. Alle vereinbarten Stundensätze und Pauschalen verstehen sich zuzüglich geltender Umsatzsteuer.

6.2 Bei dauerhafter Erbringung von Dienstleistungen durch pentalink consulting erfolgt die Abrechnung monatlich.

6.3 Rechnungen werden im Einverständnis mit dem Kunden ausschließlich in digitaler Form versendet. Duplikate in Papierform können gegen eine Gebühr von 2,00 EUR angefordert werden.

6.4 Einwendungen gegen die erfolgte Abrechnung kann der Kunde nur innerhalb einer Woche ab Rechnungserhalt schriftlich erheben. Werden diese innerhalb der Frist nicht erhoben, so gilt die Abrechnung in Umfang und Höhe als anerkannt.

6.5 Pauschale Nutzungsentgelte sind im Voraus zum ersten Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig.

6.6 Die Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche von pentalink consulting ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6.7 Spesen und Nebenkosten der Leistung werden nach Vereinbarung an den Kunden weiterberechnet. Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten folgende Pauschalen: Verpflegungsmehraufwand in gesetzlicher Höhe, tatsächlich entstandene Übernachtungskosten bis zu einer Höhe von 155,00 EUR pro Nacht, Bahnreisekosten der 2. Klasse oder 1. Klasse bei Reisen von mehr als 400 km, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel am Arbeitsort, KFZ-Reisekosten in Höhe von pauschal 0,45 EUR pro gefahrenem Kilometer, Flugreisen nach Absprache. Zur Vereinfachung der Abrechnung kann eine Pauschale vereinbart werden, die die Einzelabrechnung ersetzt.

7. ZAHLUNGSARTEN

Pentalink consulting bietet folgende Zahlungsarten:

Kunden aus dem Ausland: Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen

Kunden aus Deutschland: Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen

8. ZAHLUNGSVERZUG

Mahnungen erfolgen im Abstand von 14 Tagen. Für jede Mahnung wird eine Mahn- und Verwaltungsgebühr von 10,00 EUR erhoben. Nach Überschreitung der Zahlungsfrist werden außerdem Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Vorgaben berechnet. Durch Mahnung entstandene Kosten, speziell Inkassokosten oder Anwaltskosten zur Ermittlung der Identität aufgrund der vorliegenden Daten, wie z.B. IP-Adresse der Bestellung, werden dem Kunden zusätzlich zur Last gelegt. Des Weiteren kann pentalink consulting jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche Vergütungen für die bisher erbrachten Leistungen abrechnen und fällig stellen.

9. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

9.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot von pentalink consulting. Verträge über die Leistungen von pentalink consulting treten mit ihrer Unterzeichnung oder mit der ersten Erfüllungshandlung in Kraft.

9.2 Befristete Verträge enden mit Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Unbefristete Verträge können von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats gekündigt werden. Monatlich abgerechnete Pauschalverträge für Bereitschaft und Support können nur zum Monatsende gekündigt werden.

9.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für pentalink consulting liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • der Kunde in erheblichem Maße seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt,

  • der Kunde trotz Fristsetzung mit Zahlungen für länger als einen Monat in Rückstand gerät,

  • der Kunde zahlungsunfähig wird oder

  • über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

9.4 Ordentliche oder außerordentliche Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Beweislast für den Zugang der Kündigung trägt die kündigende Partei.

10. SPEICHERUNG DES VERTRAGES

Ihre Bestellungen werden bei uns nach Vertragsschluss gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail/Fax/Telefon an uns. Wir senden Ihnen eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung gerne zu.

11. PROVISIONSANSPRÜCHE

11.1 Grundsatz zur Behandlung von Provisionsansprüchen: Provisionsansprüche, soweit diese durch die Inanspruchnahme von Vermittlungsdienstleistungen durch pentalink consulting entstehen, sind in der Regel im Stundensatz enthalten. Sollte dies nicht der Fall sein, wird dies separat vertraglich vereinbart.

11.2 Ausschluss von Provisionsansprüchen durch reine Kontaktherstellung: Provisionsansprüche entstehen nicht durch die bloße Herstellung eines Kontakts zwischen dem Kunden und Dritten. Sie entstehen ausschließlich durch die explizite Vermittlung eines Projekts, das nach Auftragserteilung erfolgt. Provisionsansprüche sind nach Abschluss des vermittelten Projekts vollständig abgegolten.

11.3 Keine Verrechnung mit Forderungen von pentalink consulting: Provisionsansprüche, die einem Vermittler aufgrund eines Vertrags mit dem Kunden zustehen und mit welchem pentalink consulting keine vertragliche Beziehung unterhält, dürfen weder gegen pentalink consulting geltend gemacht noch von dessen Rechnungen abgezogen werden.

11.4 Zusätzliche Zahlungen des Kunden: Entstehen Provisionsansprüche auf Basis eines Rechtsverhältnisses zwischen dem Kunden und einem Vermittler, sind diese vom Kunden immer zusätzlich zu den mit pentalink consulting vereinbarten Vergütungen und Stundensätzen zu tragen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

11.5 Weiterbelastung von Provisionsforderungen: Sollte eine Provisionsforderung eines Dritten (z.B. eines Vermittlers) gegen pentalink consulting entstehen, die auf einem Rechtsverhältnis des Kunden beruht, an dem pentalink consulting nicht direkt beteiligt ist, so ist pentalink consulting berechtigt, diese Forderung dem Kunden in voller Höhe weiter in Rechnung zu stellen.

11.6 Ausschluss doppelter Provisionsansprüche: Doppelte Provisionsansprüche, sei es durch den Kunden oder durch Dritte, sind ausgeschlossen und nicht zulässig.

12. GEHEIMHALTUNG UND VERTRAULICHKEIT

12.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Daten, Konzepte, Strategien, Kundendaten, Quellcode, Dokumentationen und alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen.

12.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung bekannt waren,

  • öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden,

  • von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhalten wurden, oder

  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

12.3 Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Vertragsende fort.

12.4 Pentalink consulting ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzte Subunternehmer auf die Geheimhaltungspflicht zu verpflichten und diesen vertrauliche Informationen zugänglich zu machen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

13. URHEBERRECHTE UND NUTZUNGSRECHTE

13.1 Alle von pentalink consulting im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnisse (insbesondere Software, Code, Konzepte, Dokumentationen, Designs, Analysen) unterliegen dem Urheberrecht und bleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Eigentum von pentalink consulting.

13.2 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht-exklusives, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für die vertraglich vereinbarten Zwecke.

13.3 Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte oder die Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von pentalink consulting.

13.4 Bei Projekten auf Stundenbasis oder gegen Pauschale gehen die vollständigen Nutzungsrechte an den individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen mit vollständiger Zahlung auf den Kunden über, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Dies gilt nicht für von pentalink consulting entwickelte wiederverwendbare Komponenten, Templates, Frameworks oder Tools, die auch in anderen Projekten eingesetzt werden.

13.5 Der Kunde darf vorhandene Urhebervermerke, Quellenangaben oder Kennzeichnungen nicht entfernen oder verändern.

14. KI-EINSATZ UND UNTERSTÜTZUNG

14.1 Pentalink consulting ist berechtigt, KI-gestützte Werkzeuge zur Effizienzsteigerung einzusetzen (z.B. Code-Generierung, Datenanalyse, Dokumentation).

14.2 Der Einsatz erfolgt unter fachlicher Prüfung und Verantwortung von pentalink consulting. Die Qualität der Arbeitsergebnisse wird nicht beeinträchtigt.

14.3 Bei der Verarbeitung von Kundendaten mittels KI-Diensten beachtet pentalink consulting die Art und Sensibilität der Daten sowie geltende Datenschutzbestimmungen. Die Verarbeitung besonders schutzwürdiger Daten erfolgt nur nach Abstimmung mit dem Kunden.

14.4 Die Haftung für KI-generierte Inhalte richtet sich nach §15 dieser AGB.

15. HAFTUNG

15.1 Pentalink consulting haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden ihrer gesetzlichen Vertreter und beauftragter Mitarbeiter sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

15.2 Für solche Schäden, die nicht von Ziff. 15.1 erfasst werden und die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet pentalink consulting, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von pentalink consulting auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

15.3 Im Übrigen ist die Haftung von pentalink consulting ausgeschlossen. Insbesondere haftet pentalink consulting nicht in Fällen höherer Gewalt. Fälle höherer Gewalt sind insbesondere:

  • Computersabotage durch einen Dritten,

  • Ausspähen und Abfangen von Daten infolge Umgehung des Sicherheitssystems durch Dritte bei der Zertifizierungsstelle,

  • Umgehung des Sicherheitssystems bei pentalink consulting oder dem Kunden, soweit das Sicherheitssystem zu diesem Zeitpunkt dem aktuellen Stand der Technik entspricht und marktüblich ist,

  • Naturgewalten,

  • Feuer,

  • Pandemien und Epidemien,

  • Ausfall von Kommunikationsnetzen,

  • Cyberangriffe auf Drittanbieter-Infrastruktur,

  • behördliche Anordnungen.

15.4 Pentalink consulting haftet nach Ziff. 15.1 und 15.2 nicht für solche Schäden, die auf der Verletzung von Pflichten des Kunden beruhen, insbesondere der Pflicht des Kunden zur Sicherung seiner Daten.

15.5 Ersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach Leistungserbringung. Beruhen die Ersatzansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einer übernommenen Garantie oder einem arglistigen Verschweigen von pentalink consulting, gelten für diese die gesetzlichen Verjährungsfristen.

16. WIDERRUFSBELEHRUNG

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so steht ihm ein Widerrufsrecht nicht zu. Kunden, die Verbraucher sind, haben ein Widerrufsrecht gemäß der folgenden Bestimmungen:

16.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Pentalink Consulting GmbH

Kastanienweg 6a

18437 Stralsund

Telefon: +49 (0) 1515 745 2094

E-Mail: rechnung@pentalink.consulting

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

16.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

16.3 Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung des Vertrages erst begonnen haben, nachdem:

  1. Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und

  2. Sie vor Beginn der Ausführung ausdrücklich bestätigen, dass Sie sich darüber bewusst sind, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

Pentalink Consulting GmbH

Kastanienweg 6a

18437 Stralsund

Telefon: +49 (0) 1515 745 2094

E-Mail: rechnung@pentalink.consulting

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

[Dienstleistung eintragen]

Bestellt am ()/erhalten am (): [Datum]

Name des/der Verbraucher(s): [Name]

Anschrift des/der Verbraucher(s): [Anschrift]

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): [Unterschrift]

Datum: [Datum]

(*) Unzutreffendes streichen.

17. DATENSCHUTZ

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten unsere Datenschutzbestimmungen, die unter [https://pentalink.consulting/datenschutz] abrufbar sind und Bestandteil dieser AGB sind. Pentalink consulting verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Stand: Januar 2025

Pentalink Consulting GmbH

Kastanienweg 6a, 18437 Stralsund

Handelsregister: HRB 22928, Amtsgericht Stralsund

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